Bestimmungen
Das Patent ist persönlich und nicht übertragbar. Der Inhaber hat dasselbe, den SaNa-Ausweis, die Fischfangstatistik sowie einen gültigen Personalausweis bei der Ausführung der Fischerei stets bei sich zu tragen und auf Aufforderung eines Kontrollorgans vorzuweisen.
Fischereigrenze
Linkes Rheinufer bis Rheinmitte ab spezieller Grenztafel (etwa 200 Meter unterhalb Rheinfall) mit der Aufschrift «Fischereigrenze Kanton Schaffhausen/-Fischerei-gesellschaft Nohl» bis «Metteli» (Röthibach, etwa 4 km). Für mehr Details hier.
Das Patent berechtigt:
- ab 2023 erfolgt keine Abgabe eines Patents ohne entsprechenden SANA-Nachweis.
- die Abgabe der Fischfangstatistik ist obligatorisch, ob mit oder ohne Fang.
- ohne Abgabe der Fischfangstatistik wird kein neues Patent ausgestellt
- zum Fischfang mit zwei Fischerruten vom Ufer aus sowie auf der Rheinbrücke Dachsen–Nohl bis Rheinmitte (siehe Tafel)
- zum Fischfang mit Legblei, Zapfen, Löffel/Spinner, natürlichen Ködern und toten Köderfischen. Nicht erlaubt sind Köderfische, welche unter die Schonmass-Bestimmungen fallen. Lebenden Köderfische sind verboten!
- Ein- und Mehrfach-Angel (Dreiangel) ohne Widerhaken.
- Kinder bis 15 Jahre fischen (nur 1 Rute zusätzlich) in Begleitung des Patentinhabers gratis.
- Während der Badesaison ist das Fischen in der Bachdelle nur noch gemäss separatem Beiblatt «Fischen in der Bachdelle» erlaubt.
Zusatzbestimmungen:
Bei unvorhersehbaren Ereignissen behält sich die Fischereigesellschaft Nohl vor, die Bestimmungen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Patentinhaber werden bei solchen Massnahmen wenn möglich direkt benachrichtigt. Die Rückerstattung (auch anteilsmässig) der Patentkosten erfolgt nicht. Es wird im Weiteren auf das Reglement des Kantons Zürich über Fischerei-Vorschriften verwiesen.
Fischfangstatistik:
Der Patentinhaber ist zur Führung der Fischfangstatistik verpflichtet. Jeder Fang muss unmittelbar nach dem Fang notiert und in die Statistik übertragen werden. Das Statistikformular ist ausgefüllt, auch wenn nicht gefischt oder nichts gefangen wurde, mit dem entsprechenden Vermerk versehen, sofort nach Beendigung der Fänge, spätestens jedoch bis 5. Januar des folgenden Jahres einzusenden oder abzugeben beim Verein Fischereigesellschaft Nohl, c/o Ernst Mändli AG, Dorfstrasse 8, 8212 Nohl. Bei Nichtabgabe der Fischfangstatistik wird kein neues Patent mehr ausgegeben!
Abfall jeder Art darf nicht liegen gelassen oder im Rhein entsorgt werden! Das Nichtbefolgen aller Vorschriften hat den sofortigen Entzug des Patents zur Folge und rechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen!
Preise
Jahreskarte | Fr. 160.00 |
Halbjahreskarte | Fr. 90.00 |
Tageskarte | Fr. 20.00 |